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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines: Nachstehende Bedingungen sind allein maßgebend für unseren Geschäftsverkehr, und zwar auch dann, wenn der Besteller andere Bedingungen vorgeschrieben hat. Sie gelten als angenommen, wenn ihnen nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung widersprochen wird.
Telefonische oder mündliche Abänderungen bzw. Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mit der Einführung dieser Verkaufsbedingungen werden die bisher gültigen Bedingungen ungültig.

2. Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns.

3. Preise verstehen sich in EURO ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung sowie
Mehrwertsteuer, Zöllen und Verzollungskosten. Bei Bestellungen nach Preisliste werden die am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preise nach der neuesten Preisliste berechnet. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Alle verwendeten Verpackungsmittel, wie Kartons, Einwegkisten aus Sperrholz sowie übliche Holzkisten, werden nicht zurückgenommen.

4. Mindermengenzuschläge in Höhe von pauschal EURO 18,- pro Lieferung werden bei Kleinaufträgen bis zu EURO 80,- Warenwert für Verwaltungskosten zusätzlich berechnet.

5. Lieferzeiten für unsere Lieferungen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und sind unverbindlich. Auch bei fest vereinbarten Lieferterminen berechtigen uns nachträgliche Änderungen der Bestellung zur Neufestsetzung der Termine unter Berücksichtigung unserer betrieblichen
Situation. Bei höherer Gewalt - insbesondere bei nachträglich eingetretenen Materialbeschaffungs- schwierigkeiten,  Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, sonstigem Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördlichen
Anordnungen u. a., (auch wenn sie bei unseren Vor- bzw. Unterlieferanten eintreten) - oder bei anderen unvorhersehbaren Hindernissen tritt Verzug nicht ein. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Zeitdauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen der Lieferung bzw. eines hiervon noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz und Rücktritt infolge von Lieferungsverzug sind seitens des Bestellers grundsätzlich
ausgeschlossen. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nur unerheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Im übrigen sind wir berechtigt Bestellungen in Teillieferungen auszuführen. Bei Sonderanfertigungen erfolgt eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Warenwertes. Bei Sonderanfertigungen darf die Bestellmenge um bis zu 10% über- oder unterliefert werden, berechnet wird in diesem
Falle die tatsächliche Liefermenge. Wir sind berechtigt, die Auslieferung von Folgeaufträgen von der vollständigen Bezahlung vorausgegangener Lieferungen abhängig zu machen, unabhängig von den insoweit vereinbarten
Fälligkeitsdaten.

6. Versand erfolgt stets auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von uns nur
auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt. Versicherung gegen Transportschäden übernehmen wir bei ausdrücklichem Auftrag des Bestellers für dessen Rechnung. Der Transport erfolgt grundsätzlich auf für uns günstigstem Wege, nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigere Verfrachtung oder kürzeren Weg.
Expressgut - und Eilversandkosten sind vom Käufer zu tragen, auch dann, wenn vom Wert der Bestellung her portofreier Versand vorläge. Ein Verpackungskostenanteil wird grundsätzlich in Rechnung gestellt.

7. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto vom Nettowarenwert, unter der Voraussetzung, dass alle fälligen Rechnungen zu diesem Zeitpunkt beglichen sind. Die Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen mit 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wir behalten uns in diesem Fall vor, gewährten Mengenrabatt ganz oder teilweise zu streichen. Wechsel werden nur nach
besonderer Vereinbarung angenommen, ihre Annahme bedeutet weder Erfüllung noch Stundung. In diesem Falle anfallende Diskont - und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Kommt der Besteller mit Zahlungen in Verzug, so können wir unbeachtet der Geltendmachung vonRechten aus
dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Im Falle des Eingangs von unbefriedigenden Auskünften über den Besteller bzw. in Fällen sonstiger Gefährdung der wirtschaftlichen Interessen von uns sind wir berechtigt, die vereinbarten Zahlungsbedingungen nachträglich zu ändern und Auslieferung gegen Sicherheitsstellung bzw. Zug-um-Zug-Zahlung zu verlangen. In diesem Fall sind wir auch
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehaltung: Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich MWSt.) ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einbeziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, dann können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache
gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Beanstandungen der Lieferung wegen offensichtlicher Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Eintreffen der Ware anzuzeigen. Für Angaben, insbesondere Maße, Gewichte und Zeichnungen, in unseren Katalogen und technischen Beschreibungen übernehmen wir keine Haftung.
 

10. Gewährleistung / Schadenersatz: Bei Mängeln ist das Recht des Bestellers zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so hat der Besteller das Recht nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind oder sonstige Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines unserer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, oder eines unserer gesetzlichen Vertreter zurück zu führen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

11. Produkthaftung: Soweit der Besteller unsere Produkte weiterverarbeitet und somit Hersteller gemäß § 4 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wird, stellt der Besteller die Firma Leschhorn von Haftung nach § 1 ProdHaftG frei. Dies gilt nicht für den Fall, dass ein Produktfehler auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung bei der Firma Leschhorn zurück zu führen ist.

12. Warenrücknahme nur bei Warenwert über € 50,-. Für Rücksendungen, die infolge Falschbestellung erfolgen, erteilen wir Gutschrift des Waren-Wertes mit einem Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsabschlag von 25% frachtfreie Rücklieferung vorausgesetzt.

13. Urheberrecht: An den in unseren Katalogen und Prospekten enthaltenen Abbildungen und Zeichnungen sowie an Mustern und anderen Unterlagen steht uns das ausschließliche Urheberrecht zu. Sie dürfen nicht ohne unsere Genehmigung weiterverwertet werden.

14. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frankfurt, Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt. Dieser ausschließliche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für die Abwicklung des Auftrages gilt ausschließlich deutsches Recht. Davon ausgenommen, d. h. unanwendbar ist das UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine wirksame zu ersetzen, die den verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit möglich verwirklicht.

15. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages zur Folge.

16. Schriftform: Auf die Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden für die Rechtswirksamkeit der Schriftform.